Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, SVA, BVAEB, KUF). Sie erhalten daher jeweils am Ende der Ordination eine Honorarnote, welche Sie selbst begleichen müssen. Bei einer Bar- oder Bankomatzahlung reichen wir die Honorarnote, als zusätzlichen Service für Sie, bei der gesetzlichen Krankenkasse ein. Dabei werden Ihnen erstattungsfähige Leistungen, von der jeweiligen Krankenkasse mit unterschiedlichem Selbstbehalt rückerstattet. Eine etwaige ambulante Zusatzversicherung würde in der Regel die restlichen Kosten decken.
Für meine Leistungen orientiere ich mich im Allgemeinen am Empfehlungstarif der privatärztlichen Honorarordnung der Tiroler Ärztekammer.
Unsere Ordination bleibt vom 28.08 bis 13.09 wegen Urlaub geschlossen.
Am 28.08, 29.08, 04.09, 11.09 und 12.09 wird ein Vertretungsarzt anwesend sein.